Es gibt nichts gutes, außer man tut es.
Erich Kästner
Die Stiftung mit ihrer Hilfe unterstüzten.
Die Stiftung Betroffen lebt von der gegenseitigen Unterstützung. Wir unterstützen Krebskranke präventiv, in der akuten Erkrankungsphase und auch in der Nachbehandlung sowie die Angehörigen der Betroffenen. Gleichzeitig brauchen wir die Unterstützung von Partnern, um weitere Projekte zu realisieren und anderen, die aufgrund der Krebserkrankung in eine Ausnahmesituation ihres Lebens geraten, zu helfen. Zeigen Sie Engagement!
Für jegliche finanzielle aber auch sonstige Unterstützung sind wir dankbar! Seien Sie sicher, dass alle Mittel dem Stiftungszweck zu Gute kommen. Diesbezüglich sichern wir eine komplette Transparenz und Öffentlichkeit zu. Wir schaffen es jedoch nicht alleine, die Probleme, die der Krebs mit sich bringt, zu lösen. Wir brauchen tatkräftige Partner wie Sie, die sich gemeinsam mit uns für regionale Verbesserungen einsetzen!
Kann ich beeinflussen, wer Zuwendungen bekommt?
Sowohl Hinweise auf hilfsbedürftige Menschen aus der Region im Sinne des Stiftungszweckes als auch unterstützungswürdige Projekte sind ausdrücklich willkommen.
SPENDEN PER PAYPAL
SPENDEN PER ÜBERWEISUNG
SPENDENKONTO DER STIFTUNG „BETROFFEN“:
SPARKASSE VORPOMMERN
IBAN: DE89 1505 0500 0102 0448 99
BIC: NOLADE21GRW
UNTERSTÜTZUNGSMÖGLICHKEITEN
1. SPENDEN
(Privat- und Unternehmensspenden, Spenden im Trauerfall)
Wir sind auf Spenden angewiesen, um helfen zu können. Wir brauchen Ihre Unterstützung!
Wie auch die Erträge des Stiftungsvermögens, werden Spenden in vollem Umfang zur Erfüllung des gemeinnützigen Stiftungszweckes verwandt. Die Stiftung „Betroffen“ ist gemeinnützig. Ihre Spenden können steuerlich geltend gemacht werden. Gerne stellen wir Ihnen entsprechende Spendennachweise aus!
Nach § 50 EStDV können Sie Beträge von jeweils bis zu 300 € zusammen mit diesem Dokument und Ihrem Kontoauszug, aus dem sich der Empfänger und der Spender zweifelsfrei ergeben, beim Finanzamt steuerlich geltend machen.
2. (ZU)STIFTEN
Zustiften heißt nachhaltig helfen, denn eine Zustiftung fließt direkt in das Stiftungskapital und erhöht es dauerhaft. Damit steigen auch die Erträge, die daraus entstehen. Der gestiftete Betrag selbst bleibt unangetastet und somit dauerhaft für nachfolgende Generationen bestehen. Jede Zustiftung hilft, unsere satzungsgemäßen Aufgaben zu verwirklichen.
3. ERBSCHAFTEN
Hierzu lassen wir Ihnen gerne nähere Informationen zukommen. Sprechen Sie uns einfach an.
4. EHRENAMT
Ihr persönlicher Einsatz ist gefragt und bringt das gute Gefühl, Menschen zu helfen! Egal ob Sie selbst betroffen sind oder nicht. Ob Sie körperlich viel leisten können oder eher weniger. Gerade projektbezogen werden ehrenamtliche Helfer gebraucht.
Treuhänder der Stiftung „Betroffen“
RA Thomas Knüppel
c/o KLOPSCH & PARTNER RECHTSANWÄLTE mbB
Thomas-Mann-Str. 12
18055 Rostock
Tel. 0381/4443580
Fax: 0381/44435819