Der Stiftungszweck
Der Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Unterstützung von Tumorpatienten bzw. Angehörigen von an bösartigen Tumoren erkrankten Patienten in der Region Vorpommern-Rügen. Im begründeten Ausnahmefall können auch Patienten oder Angehörige von Tumorpatienten außerhalb der Region durch die Stiftung Zuwendungen erhalten. Diese Unterstützung kann sämtliche Bereiche, sowohl materieller wie immaterieller Hilfen, umfassen. Sie fokussiert auf die mit der Tumorerkrankung assoziierte Krankheitsund Alltagsbewältigung. Hierzu zählen ausdrücklich auch psychosoziale Hilfs- und Beratungsangebote für Menschen mit Krebs und ihre Angehörigen in Vorpommern-Rügen. Mittel- bis langfristiges Ziel ist zudem die Etablierung eines Härtefonds für Menschen aus der Region Vorpommern-Rügen, die durch die Krebserkrankung in eine finanzielle Notlage geraten sind. Ein weiterer wesentlicher Satzungszweck ist die Förderung medizinischer Anwendungsforschung, insbesondere auf dem Gebiet innovativer Krebsdiagnostik und -therapien, die zum jeweils aktuellen Zeitpunkt noch nicht zum gesetzlichen Leistungskatalog der onkologischen Versorgung gehören.
Warum eine Stiftung?
Durch die Errichtung einer treuhänderischen Stiftung wird der gesetzeskonforme Rahmen einer vollständig gemeinnützigen Handlungsweise gegeben. Sie gibt Spendern und Zustiftern das notwendige Vertrauen, dass ihre gesamten Aufwendungen satzungskonform im Sinne der Spender verwendet werden. Über den Einsatz der Stiftungseinkünfte und Spenden entscheidet ein Stiftungskuratorium, bestehend aus sieben Persönlichkeiten des regionalen öffentlichen Lebens, deren Tätigkeit direkt oder indirekt die Betreuung von Tumorpatienten tangiert. Die Rechtsordnung in Deutschland hat besondere Mechanismen geschaffen, um sicherzustellen, dass Stiftungsvermögen und Stifterwille grundsätzlich „unantastbar“ sind, sodass darauf vertraut werden darf, dass mit der Stiftung auf Dauer ein Beitrag zur Verbesserung menschlicher Lebensbedingungen geleistet wird.
Wieso gerade ein Stiftung für dieses Thema?
Jede Minute erfährt irgendwo in Deutschland ein Mensch, dass er von der Diagnose Krebs betroffen ist. Nahezu 500.000 mal pro Jahr! Für jeden Betroffenen beginnt damit eine emotionale Ausnahmesituation. Keine Erkrankung bringt so viele Ängste und Ungewissheit mit sich wie die Tumordiagnose. Nach dem ersten Schock stellen sich rasch viele Fragen: „Von Krebs betroffen – warum gerade ich?“, „Wie geht es jetzt weiter?“, „Was bedeutet das für mein weiteres Leben?“, „Kann ich wieder gesund werden?“,
„Wie sage ich es meinen Angehörigen?“… Betroffen ist nicht nur die eigene Rolle im privaten Leben und Familienumfeld wie Ehepartner, Eltern oder Geschwister. Vielmehr kann eine Krebserkrankung durch die Unfähigkeit, seinem Beruf nachzugehen, im Einzelfall auch mit einer existenziellen Bedrohung einhergehen. Auch die eingeschränkte Möglichkeit, zentrale Lebensinhalte, beispielsweise die Betreuung zu pflegender Angehöriger, nicht mehr leisten zu können, stellt nicht selten eine zusätzliche dramatische Belastung dar. So verwundert es nicht, dass neben der tumorbedingten körperlichen Beeinträchtigung auch immer die Psyche betroffen ist und behandlungsbedürftige seelische Störungen auftreten können.
Und wie reagiert unser Umfeld? Häufig drückt sich die „Betroffenheit“ bei Angehörigen, Kollegen und Freunden in einer erheblichen Verunsicherung im Umgang mit dem Patienten aus, insbesondere, wenn eine Heilung nicht mehr möglich ist oder gar der Tod bevorsteht.
In spezieller Weise sind Kinder betroffen. Nicht nur als Patienten, sondern auch, wenn durch den drohenden Verlust der engsten Bezugsperson die ganze kleine Welt zusammenbricht. Auf der anderen Seite gibt es eine indirekte Betroffenheit. So kann die notwendige, überproportionale Zuwendung gegenüber einem kranken Kind zur realen oder empfundenen Vernachlässigung von Geschwistern führen.